Die Kirchen wurden vom Europäischen Gerichtshof in Ihrem Recht, gegen das Grndgesetz zu verstoßen zumindest mal darauf aufmerksam gemacht, dass die Diskriminierung Grenzen hat.
Natürlich gelten für die Kirchen bei weitem nicht dieselben Gesetze, wie für nicht-kirchliche Einrichtungen, also das geht natürlich nicht, aber immerhin: ein kleiner Anfang ist gemacht.
Lest selbst: http://www.queer.de/detail.php?article_id=31018